JugendMigrationsDienst (JMD)
Kostenlose Angebote
- Wir beraten und begleiten junge Menschen mit Migrationshintergrund, die Unterstützung am Übergang Schule/Ausbildung/Beruf benötigen. Beispielsweise bieten wir Unterstützung beim Erwerb eines deutschen Schulabschlusses, bei der beruflichen Orientierung sowie bei der Suche nach einem Berufsausbildungs-, Praktikums- oder Studienplatz.
- Wir bieten jungen Menschen mit Migrationshintergrund vor, während und nach den (Jugend-)Integrationskursen sozialpädagogische Begleitung an.
- Wir beraten Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, insbesondere in Fragen der Bildung und Ausbildung ihrer Kinder.
- Wir vermitteln ehrenamtliche Nachhilfelehrer und Nachhilfelehrerinnen an junge Menschen mit Migrationshintergrund.
- Wir kooperieren mit Initiativen, Institutionen etc., die für den Integrationsprozess junger Menschen mit Migrationshintergrund relevant sind.
- Und vieles mehr…
Für wen sind wir da?
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund vom 12. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
- Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, insbesondere in Fragen der Bildung/Ausbildung ihrer Kinder
- Menschen, Initiativen und Institutionen, die für den Integrationsprozess junger Menschen mit Migrationshintergrund relevant sind.
Weitere Informationen über Jugendmigrationsdienste unter www.bamf.de und www.jugendmigrationsdienste.de
Wo beraten wir?
München Stadt
Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt, Schwanthalerhöhe, Neuhausen-Nymphenburg, Laim, Ramersdorf-Perlach
München Landkreis
Garching, Ismaning, Unterföhring, Kirchheim, Aschheim, Feldkirchen, Haar, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Aying, Brunnthal, Sauerlach, Oberhaching, Unterhaching, Pullach, Grünwald, Baierbrunn, Schäftlarn, Straßlach-Dingharting
Alle weiteren Gemeinden des Landkreis München werden vom Jugendmigrationsdienst der AWO betreut.
Gefördert wird der Jugendmigrationsdienst vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Programms 18 des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP).